Justizwachtmeisterin bzw. Justizhelferin Personenkontroll...
Beim Landgericht Augsburg ist zum 01.09.2017 die Stelle einer Mitarbeiterin im Justizwachmeisterdienst zu besetzen.
Gesucht wird eine Justizwachtmeisterin (erste Qualifikationsebene) bzw. Justizhelferin aus sachlichen Gründen für Personenkontrollen bei weiblichen Gerichtsbesuchern, § 20 Abs. 1 AGG.
Aufgaben:
Als Justizwachtmeisterin erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz vielfältige Aufgaben.
Sie werden eingesetzt
• im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
• zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude,
• zur Besorgung des im Dienstgebäude,
• zur Besorgung des Postein- und -ausgangs bei den Justizbehörden,
• in der Justizverwaltung (z. B. Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterials, Verwaltung des Gerätebestandes, Mitarbeit im Büchereidienst).
Einstellungsvoraussetzungen:
Bewerber für eine Einstellung in den Justizwachtmeisterdienst (erste Qualifikationsebene) müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Zu der Ausbildung kann zugelassen werden, wer
• eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder eine entsprechende Schulbildung besitzt,
• die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung nachweisen kann und
• bereit ist, eine Ausbildung zu absolvieren.
Noch nicht verbeamtete Bewerber, die sich um Einstellung in die erste Qualifikationsebene bewerben, müssen zusätzlich die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen nachweisen, insbesondere:
o Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der , Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz;
o Nachweis der Verfassungstreue,
o Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
o charakterliche Eignung (Vorstrafen?)
Spezielle Anforderungen:
Die Bewerber müssen körperlich belastungsfähig sein, eine sportliche Grundeinstellung und sportliche Grundfähigkeiten werden erwartet. Die Bewerber müssen in der Lage sein, an einer Grundausbildung im waffenlosen Kampf ohne Gesundheitsgefährdung teilnehmen zu können; nach der Ausbildung müssen sie zur Anwendung unmittelbaren Zwanges geeignet sein.
Die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage eines Deutschen Sportabzeichens oder eines Bayerischen Sport-Leistungs-Abzeichens nachzuweisen, das innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Einstellung erworben wurde. Ist die Vorlage eines Sportabzeichens nicht möglich, kann der Nachweis ausnahmsweise auch durch andere geeignete Bescheinigungen geführt werden.
Link auf weitere Informationen:
http://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/justizwachtmeister/ .
Besondere Vorbildung und/oder Prüfungen:
Bewerber für den Justizwachtmeisterdienst, die noch nicht verbeamtet sind, werden grundsätzlich zunächst im Arbeitnehmerverhältnis als Justizhelferin eingestellt.
Die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin gliedert sich in die mindestens fünfmonatige praktische Unterweisung bei Gericht und/oder Staatsanwaltschaft und in die fachtheoretische Ausbildung an der .
Nach einer einführenden praktischen Ausbildung ist ein in der Regel zwölfwöchiger fachtheoretischer Lehrgang an der zu besuchen. Unterkunft und Verpflegung werden an der zur Verfügung gestellt. Der fachtheoretische Lehrgang an der vermittelt die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse und die notwendigen Schlüsselkompetenzen. Er beinhaltet ein Deeskalationstraining, einen Erste-Hilfe-Kurs und EDV-Unterricht. Weiter erfolgt hier eine grundlegende Ausbildung in einsatzbezogener Selbstverteidigung, im Umgang mit dem Einsatzstock sowie eine Waffen- und Schießausbildung. Anschließend wird die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften fortgesetzt. Zudem hospitieren die Justizhelferin bei einer Justizvollzugsanstalt und einer Polizeidienststelle.
Gesucht wird eine Justizwachtmeisterin (erste Qualifikationsebene) bzw. Justizhelferin aus sachlichen Gründen für Personenkontrollen bei weiblichen Gerichtsbesuchern, § 20 Abs. 1 AGG.
Aufgaben:
Als Justizwachtmeisterin erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz vielfältige Aufgaben.
Sie werden eingesetzt
• im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
• zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude,
• zur Besorgung des im Dienstgebäude,
• zur Besorgung des Postein- und -ausgangs bei den Justizbehörden,
• in der Justizverwaltung (z. B. Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterials, Verwaltung des Gerätebestandes, Mitarbeit im Büchereidienst).
Einstellungsvoraussetzungen:
Bewerber für eine Einstellung in den Justizwachtmeisterdienst (erste Qualifikationsebene) müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Zu der Ausbildung kann zugelassen werden, wer
• eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder eine entsprechende Schulbildung besitzt,
• die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung nachweisen kann und
• bereit ist, eine Ausbildung zu absolvieren.
Noch nicht verbeamtete Bewerber, die sich um Einstellung in die erste Qualifikationsebene bewerben, müssen zusätzlich die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen nachweisen, insbesondere:
o Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der , Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz;
o Nachweis der Verfassungstreue,
o Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
o charakterliche Eignung (Vorstrafen?)
Spezielle Anforderungen:
Die Bewerber müssen körperlich belastungsfähig sein, eine sportliche Grundeinstellung und sportliche Grundfähigkeiten werden erwartet. Die Bewerber müssen in der Lage sein, an einer Grundausbildung im waffenlosen Kampf ohne Gesundheitsgefährdung teilnehmen zu können; nach der Ausbildung müssen sie zur Anwendung unmittelbaren Zwanges geeignet sein.
Die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit ist durch Vorlage eines Deutschen Sportabzeichens oder eines Bayerischen Sport-Leistungs-Abzeichens nachzuweisen, das innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Einstellung erworben wurde. Ist die Vorlage eines Sportabzeichens nicht möglich, kann der Nachweis ausnahmsweise auch durch andere geeignete Bescheinigungen geführt werden.
Link auf weitere Informationen:
http://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/justizwachtmeister/ .
Besondere Vorbildung und/oder Prüfungen:
Bewerber für den Justizwachtmeisterdienst, die noch nicht verbeamtet sind, werden grundsätzlich zunächst im Arbeitnehmerverhältnis als Justizhelferin eingestellt.
Die Ausbildung zur Justizwachtmeisterin gliedert sich in die mindestens fünfmonatige praktische Unterweisung bei Gericht und/oder Staatsanwaltschaft und in die fachtheoretische Ausbildung an der .
Nach einer einführenden praktischen Ausbildung ist ein in der Regel zwölfwöchiger fachtheoretischer Lehrgang an der zu besuchen. Unterkunft und Verpflegung werden an der zur Verfügung gestellt. Der fachtheoretische Lehrgang an der vermittelt die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse und die notwendigen Schlüsselkompetenzen. Er beinhaltet ein Deeskalationstraining, einen Erste-Hilfe-Kurs und EDV-Unterricht. Weiter erfolgt hier eine grundlegende Ausbildung in einsatzbezogener Selbstverteidigung, im Umgang mit dem Einsatzstock sowie eine Waffen- und Schießausbildung. Anschließend wird die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften fortgesetzt. Zudem hospitieren die Justizhelferin bei einer Justizvollzugsanstalt und einer Polizeidienststelle.
Justizwachtmeisterin bzw. Justizhelferin Personenkontroll...
2025-05-23 - 2025-06-22
Rekrutierung Organisation: via Global Recruitment
Vertrag: Permanent
Industrie:
2025-05-23 - 2025-06-22
Rekrutierung Organisation: via Global Recruitment
Vertrag: Permanent
Industrie:
Durchschnittsgehalt: 2000
Währung: EUR
Adresse: Augsburg, Bayern
Am Alten Einlaß 1
Währung: EUR
Adresse: Augsburg, Bayern
Am Alten Einlaß 1
Land: Deutschland
Postleitzahl: 86150
Web: www.globalrecruitment.info
Telefon: +32 493 78 60 54
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