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Tarifbeschäftige für den mittleren Vollzugsdienst (m/w/d)


Tarifbeschäftige für den mittleren Vollzugsdienst (m/w/d)

Ab sofort stellen wir ein:

  • Tarifbeschäftige für den mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug
    mit anschließender Ausbildung (m/w/d)
  • Tarifbeschäftigte im mittleren Vollzugsdienst mit medizinischen
    Fachkenntnissen (w/m/d)

Im Justizvollzug erwarten Sie vielseitige, interessante Aufgaben in der Betreuung, Versorgung und Behandlung von straffällig gewordenen Menschen. Für diese abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im Schicht- und Wechseldienst erhalten Sie eine Qualifizierungsmaßnahme in der Justizvollzugsanstalt Offenburg.

Die Einstellung erfolgt zunächst im (befristeten) Beschäftigtenverhältnis mit dem Ziel der späteren Übernahme ins Beamtenverhältnis und der damit einhergehenden Ausbildung für die Laufbahn des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug. Vergütung und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Die anschließende Besoldung im Beamtenverhältnis richtet sich nach den Regelungen des Landesbesoldungsgesetzes.

Wenn Sie

  • einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit jeweils einer abgeschlossenen Berufsausbildung (ggfs. mit medizinischen Fachkenntnissen) besitzen,
  • körperlich fit und psychisch belastbar sind,
  • volljährig sind und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft zu Ihren Stärken zählen und Sie über Verständnis für Sicherheitsanforderungen verfügen,

dann senden Sie Ihre vollständige Bewerbung an die Justizvollzugsanstalt Offenburg, Postfach 2566, 77615 Offenburg oder per E-Mail (nur PDF-Datei/en): poststelle@jvaoffenburg.justiz.bwl.de.

Nähere Informationen und Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Homepage unter: www.jva-offenburg.de oder telefonisch unter: 0781/96930-2001.

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Wir begrüßen Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen ausdrücklich. Diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei weiteren Fragen können Sie sich zur Unterstützung gerne auch an die örtliche Schwerbehindertenvertretung und, sollte eine solche nicht bestehen, an die Hauptvertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung des Ministeriums der Justiz und für Migration wenden.

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