Ihre Aufgaben:
- Sie führen die Vorbereitungsarbeiten zur optischen Inspektion der Anschlusskanäle durch, wie beispielsweise Auswertung der Bauakte oder Terminabstimmung mit den Grundstückseigentümer*innen
- in Zusammenarbeit mit Kolleg*innen des Kanalbetriebes führen Sie im Außendienst vor Ort die optische Inspektion von Anschlusskanälen einschließlich der Einmessung des Anschlusspunktes am öffentlichen Kanal durch
- Zustandsprüfung von Anschlusskanälen einschließlich der Schadensermittlung bei laufenden Reparatur-, Erneuerungs- oder Umschlußarbeiten gemäß DIN 1986-30
- Eingabe des kanaltechnischen Zustandes des Anschlusskanals in die Fachschale des EDV-Systems Smallword-GIS
- Zuordnung von versandeten und verwurzelten Abzweigen mit detektivartigem Geschick und der damit verbundenen Arbeiten.
Ihr Profil:
- staatlich geprüfte*r Techniker*in der Fachrichtung Ver- und Entsorgungstechnik, Tiefbau oder Umwelttechnik
- Fachkenntnisse im Bereich der Abwasserbeseitigung, Tiefbau und der Grundstücksentwässerung sowie Erfahrungen im Umgang mit Schiebe- und Satellitenkameras wären wünschenswert
- sicheres und verbindliches Auftreten sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- sehr gute Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick sowie Teamfähigkeit
- Belastbarkeit, Flexibilität und Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft
- Besitz einer uneingeschränkten Erlaubnis der Klasse B beziehungsweise EU-Norm B
- gute Deutschkenntnisse – mindestens C1 Niveau.
Es erwarte Sie:
- ein kommunikatives, hilfsbereites und lösungsorientiertes Team, das Wert auf konstruktive Zusammenarbeit in vertrauensvoller Atmosphäre legt
- eine gut betreute Einarbeitungsphase mit Spaß und Informationen
- die Möglichkeit zur flexiblen mobilen Arbeit
- eigenständiges und zukunftsorientiertes Arbeiten unter Berücksichtigung umwelttechnischer Aspekte
- gute Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
- eine zusätzliche Betriebsrente zur Altersvorsorge
- weitere finanzielle Leistungen (beispielsweise eine Jahressonderzahlung, gegebenenfalls ein Leistungsentgelt sowie ein Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen.
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