Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen. Und die besitzen wir seit 1968 – und gehören damit zu den ältesten und erfahrensten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland.
Sie erstellen eigenverantwortlich Einkommensteuererklärungen für einen festen Mandantenstamm und sichern dabei höchste Qualitätsstandards.
Sie beraten Ihre Mandant:innen proaktiv in allen Fragen rund um die Einkommensteuer, zeigen Optimierungspotenziale auf und koordinieren Ihre Termine dabei eigenständig.
Sie übernehmen die sorgfältige Prüfung von Steuerbescheiden und führen bei Bedarf eigenständig Rechtsbehelfsverfahren zur Wahrung der Mandanteninteressen durch.
Sie arbeiten eng mit Ihren Kolleg:innen zusammen, pflegen Mandantendaten und dokumentieren Ihre Vorgänge sorgfältig mit den gängigen Microsoft Office-Anwendungen.
Ihre Basis ist eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte:r, ggfls. auch mit einer Weiterbildung zum/zur Steuerfachwirt:in.
Sie verfügen über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Steuerrecht und sind besonders versiert in der Erstellung von Einkommensteuererklärungen.
Mit Ihrer kundenorientierten und eigenständigen Arbeitsweise gewinnen Sie das Vertrauen unserer Mandant:innen und arbeiten gleichzeitig eng im Team zusammen.
Sie kommunizieren verhandlungssicher auf Deutsch (C1-Niveau) und bringen Englischkenntnisse mit.
Überdurchschnittliche Vergütung ohne Mindestumsatzverpflichtung
Fachliche Unterstützung durch unsere Rechtsabteilung
Moderne flexible Arbeitseinteilung: tagesweises Arbeiten von Zuhause aus im Home-Office mit Cloudanbindung und Teilzeitarbeit
Kostenlose Fort- und Weiterbildung: Als Steuerfachkraft profitieren Sie von unseren Steuerrechtskursen in Präsenz- und Webinarform sowie Steuersoftware- und Datenschutz-Schulungen, die wir fortlaufend anbieten
Persönliche Betreuung: Niemand ist allwissend - sollten Sie einmal bei einem Fall nicht weiterwissen oder unsicher in der Rechtsanwendung sein, helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter. Unsere vereinseigenen Experten und zusätzliche externen Steuer- und EDV-Fachberater stehen persönlich, telefonisch oder E-Mai zur Verfügung. Spätestens im Fall einer Klage vor dem Finanzgericht übernimmt unsere Rechtsabteilung den Steuerfall