Möchten Sie die Zukunft mitgestalten? – Dann kommen Sie zu uns!
Die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) sind einer der bedeutendsten Forstbetriebe Deutschlands. Mit 1350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewirtschaftet unser Unternehmen 310.000 ha Landeswald, erbringt umfangreiche Dienstleistungen für das Land Niedersachsen und erzielt einen Jahresumsatz von rund 160 Mio. EUR.
Abwechslungsreiche Tätigkeiten mit der Übernahme von Verantwortung, Integration in ein kooperatives Team, flexibel abstimmbare Arbeitszeiten bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sowie diverse Weiterbildungsmöglichkeiten zeichnen die Landesforsten aus. Auch deswegen ist der bisherige Erfolg unseres Unternehmens das Ergebnis der Arbeit unserer hoch qualifizierten und engagierten Mitarbeiter* innen.
Als Abteilungsleiter/in Personal und Recht in den Niedersächsischen Landesforsten (NLF), einer rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts, sind Sie leitende/r Justiziar/in für das Gesamtunternehmen und nehmen zudem die zentralen Leitungs- und Führungsaufgaben der Abteilung wahr, steuern und koordinieren deren vielfältige Aufgabenbereiche auch übergreifend für das Gesamtunternehmen.
Ihnen obliegt durch leitbildkonforme Zielformulierungen und Steuerung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte die laufende Optimierung der Strukturen und Abläufe für Ihren Zuständigkeitsbereich.
Als leitende/r Justiziar/in verantworten Sie die Festlegung der Grundsätze und strategischen Ausrichtung der NLF in der Abteilung Personal und Recht. Insbesondere gehören zu Ihren Aufgaben
Anforderungsprofil:
Vorausgesetzt wird
Darüber hinaus bringen Sie mit
Förderlich ist ein Bezug zur forstlichen Praxis.
Wegen der dezentralen Organisationsstruktur der NLF setzen wir für diese Position den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft zu Dienstreisen mit dem Dienstwagen voraus.
Bewertung:
Der Dienstposten / Arbeitsplatz ist nach BesGr. B2 NBesG bzw. B 2 außertariflich bewertet.
Hinweis für Beamte/innen:
Es sind ausschließlich Übernahmen aus einem bestehenden Beamtenverhältnis möglich, aber keine Neuverbeamtungen. Beamte/innen können bei Bewährung frühestens nach einer 6-monatigen Erprobungszeit befördert werden. Die Erprobungszeit soll grundsätzlich im Rahmen einer Abordnung von ihrem Dienstherrn an die NLF abgeleistet werden.
Hinweis für Tarifbeschäftigte anderer öffentlicher Arbeitgeber (TV-L) oder Dritte:
Die Probezeit beträgt 6 Monate. Im Falle eines Wechsels von einem anderen öffentlichen Arbeitgeber an die NLF soll sie grundsätzlich im Rahmen einer Abordnung abgeleistet werden.
Wir bieten:
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