Am Fachbereich Medizin der Goethe-Universität Frankfurt am Main ist am Cooperative Brain Imaging Center (CoBIC) folgende Stelle im Beamten- oder Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen: Professur (W3) für Computational Neuroscience and Neurodevelopment gefördert durch die Dr. Rolf M. Schwiete Stiftung.
Die Professur wird im Rahmen des 2025 von der Goethe-Universität in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für Empirische Ästhetik und dem Ernst Strüngmann Institut für Neurowissenschaften neu gegründeten Cooperative Brain Imaging Center (CoBIC) eingerichtet. Das CoBIC bietet ein dynamisches, forschungsstarkes Umfeld mit vielfältigen klinischen und wissenschaftlichen Möglichkeiten sowie ein kollegiales und motiviertes interdisziplinäres Team.
Die Professur soll die methodische Expertise des CoBICs, insbesondere im Bereich der translationalen Bildgebung stärken, um Präzisionsmedizin im Kontext neuromentaler Erkrankungen zu ermöglichen. Der Forschungsschwerpunkt der Professur soll dabei auf Entwicklungsstörungen liegen, die interdisziplinär und in enger Zusammenarbeit mit der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Frankfurt sowie dem Autismus-Therapiezentrum Frankfurt untersucht werden.
Die Professur wird den Forschungsschwerpunkt Neuroscience im Profilbereich Science for Health der Goethe-Universität in der Forschung zu psychiatrischen Erkrankungen verstärken und ist damit integraler Bestandteil des Interdisziplinären Zentrums für Neurowissenschaften Frankfurt (IZNF) und des Rhine-Main Neuroscience Network (rmn²). Beide Netzwerke bieten wertvolle Ressourcen und Unterstützung für die Neurowissenschaften in der Metropolregion Rhein-Main. Der IZNF bietet eine interdisziplinäre Perspektive und engagierte Forschergruppen, während das rmn² eine breitere internationale Sichtbarkeit und Kooperation fördert. Die Professur soll sich in diese neurowissenschaftliche Community aktiv einbringen und an deren weiterer Profilierung mitwirken.
Wir erwarten:
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen nach § 68 Hessisches Hochschulgesetz. Vorausgesetzt werden unter anderem:
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