Professur für Digitale Ethik
Ab Sommersemester 2027 ist an der Hochschule der Medien (HdM), Fakultät Electronic Media, im Studiengang Digital- und Medienwirtschaft die Professur für Digitale Ethik (Besoldungsgruppe W2) zu besetzen.
Aufgabengebiet
- Lehr- und Forschungstätigkeit im Bereich Digitale Ethik einschließlich Medienethik und Ethik der künstlichen Intelligenz; Bezüge zu Wirtschafts- und/oder Sozialethik sind erwünscht.
- Lehre im Rahmen angewandter Projekte der Digitalen Ethik.
- Einbringung in die Forschung des Instituts für Digitale Ethik (IDE) , das sich auf Forschung, öffentliche Vermittlung und angewandte Transferprojekte spezialisiert hat.
- Offenheit für interdisziplinäre Forschung, z. B. mit dem Institute for Applied Artificial Intelligence (IAAI) , dem Institut für angewandte Narrationsforschung (IANA) oder anderen Forschungsinstituten der HdM.
Anforderungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium der Kommunikationswissenschaft, Medienwissenschaft, Philosophie oder eines anderen Fachs mit medien-, gesellschafts- oder praxisbezogenem Ethikschwerpunkt.
- Einschlägige Promotion .
- Nachweis wissenschaftlicher Publikationen und Forschungsaktivitäten im relevanten Themenbereich.
- Praktische Erfahrungen in der akademischen Lehre sowie Freude an der Zusammenarbeit mit Studierenden.
- Berufserfahrung im digitalethisch grundierten medialen oder unternehmerischen Umfeld, insbesondere praktische Erfahrung in der Steuerung ethischer Prozesse.
- Theoretische und praktische Kenntnisse zu medial und KI-generierten Produkten und Inhalten sowie deren ethischen Bezügen unter digitalisierten Prozessabläufen.
- Hohe Motivation und persönliches Engagement für Lehre und angewandte Forschung.
- Bereitschaft zur Präsenzzeit vor Ort, zur Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung und zur Weiterentwicklung der Hochschule.
- Sprachkenntnisse : Sehr gute Deutschkenntnisse (mind. Niveau B2) und Englischkenntnisse; Bereitschaft, englischsprachige Lehrveranstaltungen anzubieten.
- Teamfähige und kommunikative Persönlichkeit.
Die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen für eine Berufung (§ 47 LHG Baden-Württemberg) müssen erfüllt sein.
Soweit die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Einstellung zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Probe, das bei Bewährung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt werden kann. Äquivalent ist der Abschluss eines Dienstvertrags im Angestelltenverhältnis möglich.
Die Hochschule der Medien ist familienfreundlich und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Qualifizierte Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.
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