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W2 Professur „Kamera | Bildgestaltung“


W2 Professur „KAMERA | BILDGESTALTUNG“ am Fachbereich Design Informatik Medien der Hochschule RheinMain am Standort Wiesbaden.

Ihre Aufgabenschwerpunkte

  • Übernahme von Lehrveranstaltungen in den unterschiedlichen Studiengängen des Fachbereichs (Präsenz-, Online- und hybride Lehrformate), bevorzugt im Bachelor-Studiengang Media: Conception & Production und größtenteils in englischer Sprache im Master Screen Arts
  • Vermittlung von theoretisch-gestalterischen Fachkenntnissen im Bereich Kamera/Bild- und Lichtgestaltung sowie deren praktische Anwendung im Produktionsprozess
  • Vermittlung von theoretisch-produktionstechnischen Aspekten im gesamten Produktionsprozess
  • Vermittlung von künstlerischen und technischen Aspekten in der Postproduktion im Bereich Colorgrading
  • Planung und Durchführung der Lehr- und Praktikamodule im Bereich Bildgestaltung/Kamera, Licht und Colorgrading für szenische, dokumentarische Filmproduktionen und (virtuelle) Studioproduktionen
  • Betreuung von Projekt- und Abschlussarbeiten
  • Im Bedarfsfall: Lehrveranstaltungen in den Grundlagenfächern des Fachbereichs und – in Abstimmung mit der Fachbereichsleitung – auch an anderen Fachbereichen der Hochschule
  • Aktive Teilhabe an etablierten Forschungsstrukturen des Fachbereichs/der Hochschule
  • Durchführung von Forschungs- und/oder Praxisprojekten sowie Akquise und Durchführung von Drittmittelprojekten
  • Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung
  • Personalführung z. B. in der Equipment-Ausleihe, der Laboraufsicht oder der Sicherheit in der Produktion

Ihr Profil

Qualifikationen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Magister oder Diplom) in mindestens einer der Denomination der Professur anverwandten Fachrichtungen wie z. B. Kamera, Mediengestaltung, Medientechnik, Filmgestaltung
  • Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, nachgewiesen durch die Qualität einer Promotion (§ 68 Abs. 2 HessHG) bzw. einen gleichwertigen wissenschaftlichen Qualifikationsnachweis (§ 68 Abs. 3 HessHG) oder die Befähigung zu künstlerischer Arbeit (§ 68 Abs. 2 HessHG) oder alternativ hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis (§ 68 Abs. 5 HessHG)

Erfahrungen und Kompetenzen

  • Hervorragende künstlerisch-gestalterische Kompetenzen, theoretisches Wissen und umfassende praktische Erfahrungen in der Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von dokumentarischen oder szenischen Bewegtbildmedien (nachzuweisen durch Arbeitsproben und Projekte)
  • Mehrjährige theoretische und professionelle fachliche Erfahrung in der Film- oder Medienbranche in mindestens zwei der folgenden Bereiche:
    • Bild- und Lichtgestaltung für szenische oder dokumentarische Formate
    • Einsatz von digitalen Kamerasystemen sowie Objektiv- und Beleuchtungstechnologien
    • Postproduktionsprozesse, insbesondere Farbkorrektur/Color Grading von Bewegtbild
  • Erfahrung in der praxisnahen Vermittlung kameratechnischen und bildgestalterischen Fachwissens, inkl. Analyse von Drehbüchern und Produktionsplanungen zur Ableitung technischer und gestalterischer Entscheidungen (Kamera, Licht, Zubehör)
  • Großes Interesse und hohes Engagement in der Lehre, nachzuweisen durch eine auszuarbeitende „Lehrphilosophie“
  • Gute Englischkenntnisse zur Durchführung englischsprachiger Lehrveranstaltungen

Wünschenswert

  • Erfahrungen in:
    • virtueller Produktion
    • internationalen Produktionen
    • Eco-friendly Production / Green Production
    • analoger Produktionstechnik
    • Forschung im Bereich Medien (nachzuweisen durch Publikationen und Forschungsprojekte)
  • Führungs- und Sozialkompetenz

Rahmenbedingungen

  • Attraktives und interdisziplinäres Umfeld in einem hochmotivierten, kreativen Team
  • Technische Labore mit erstklassiger Ausstattung (u. a. multifunktionales Produktionsstudio, 4K AV-Studio, Tonstudio, Fotostudio, 3D-Studio, Virtual Production Set)
  • Großes internationales Netzwerk an Partneruniversitäten
  • Umfangreiches Angebot an interner und hochschuldidaktischer Weiterbildung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement und vielfältiges Hochschulsportangebot
  • Externe Mitarbeiter:innen-Beratung (Employee Assistance Program – EAP), auch für Angehörige
  • Landesticket Hessen

Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung in ein Professor:innenamt erfolgt die Beschäftigung gemäß § 67 Abs. 7 HessHG zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem Beschäftigungsverhältnis mit dreijähriger Probezeit. Dienstort ist Wiesbaden. Die Bereitschaft zum Einsatz an allen Standorten der Hochschule wird erwartet.

Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen und Leistungsanforderungen der §§ 67 und 68 des Hessischen Hochschulgesetzes (HessHG). Unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 8 HessHG ist eine Teilung der Professur möglich. Ein diesbezügliches Interesse ist in der Bewerbung anzugeben.

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