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Professur (w/m/d) für das Fachgebiet „Hardwaresynthese intelligenter eingebetteter Systeme“


Professur (w/m/d) für das Fachgebiet „Hardwaresynthese intelligenter eingebetteter Systeme“

Gesucht wird eine Persönlichkeit, die die Entwicklung und Implementierung intelligenter eingebetteter Systeme voranbringt, insbesondere im Kontext von Edge-Computing und KI-integrierten Hardwarearchitekturen.

Aufgaben

  • Entwicklung und Implementierung intelligenter eingebetteter Systeme im Kontext von Edge-Computing und KI-integrierten Hardwarearchitekturen
  • Entwicklung innovativer Forschungsansätze in enger Kooperation mit Industriepartnern
  • Einbindung der Forschung in die praxisnahe Lehre

Qualifikationen

  • Einschlägige wissenschaftliche Qualifikation in Elektrotechnik, Informatik, Mikroelektronik oder Mechatronik, nachgewiesen durch ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium sowie eine überdurchschnittliche Promotion
  • Wissenschaftliche Qualifikation in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:
    • Fundierte Expertise in der Hardwaresynthese und der FPGA-basierten Implementierung sowie in Hardwarebeschreibungssprachen
    • Vertiefte Kenntnisse in der Entwicklung und Optimierung von Hardware-Architekturen, z. B. für KI-Algorithmen auf Edge-Plattformen
    • Praktische Erfahrung mit modernen Entwicklungswerkzeugen, z. B. für ASIC- oder FPGA-Design
    • Kenntnisse der Integration von Sensoren, Aktuatoren oder Kommunikationsprotokollen in eingebettete Systeme

Erwartungen

  • Nachweisbare Erfahrung in der Lehre an Hochschulen, vorzugsweise im Bereich der hardwarenahen Programmierung und digitaler eingebetteter Systeme
  • Engagement für praxisnahe Lehre und die Entwicklung studiengangsübergreifender Lehrangebote
  • Erfahrung in internationalen Forschungsprojekten oder Kooperationen mit ausländischen Hochschulen
  • Nachweisbare Erfahrungen in der Drittmittelforschung oder der Zusammenarbeit mit Praxispartnern
  • Fähigkeit und Bereitschaft, deutsch- und englischsprachige Lehrveranstaltungen anzubieten
  • Uneingeschränkte Umzugsbereitschaft an den Hochschulort

Es gelten die sich aus § 116 Absätze 1 bis 5 Bremisches Beamtengesetz ergebenden gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen.

Stellenanzeige automatisch mit KI zusammengefasst

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