Exzellenz. Innovation. Gemeinschaft. – Dafür steht die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden. Knapp 1300 Personen aus mehr als 60 Ländern – ca. 750 Studierende, 150 Schülerinnen und Schüler des Sächsischen Landesgymnasiums für Musik sowie 400 Mitarbeitende – engagieren sich gemeinsam in einem inspirierenden Miteinander auf einem modernen Campus für die Tradition und Zukunft der Musik sowie einen gelebten Austausch zwischen Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft. Auf diese Weise wirkt die HfM Dresden als eine der international herausragenden Musikhochschulen nachhaltig in die Region und in die Welt.
An der HfM Dresden ist voraussichtlich zum in der Fakultät II eine Professur Music Production (Besoldungsgruppe: W2, Stellenumfang: 50 %) zu besetzen.
Die Professur verantwortet den neuen Studiengang Master of Innovative Music Production in konzeptioneller Entwicklung, Aufbau und Leitung. Dieser soll sich vornehmlich an Absolventinnen künstlerischer und pädagogischer Studiengänge richten, kreative Produzent innen im breiten Betätigungsfeld der zeitgemäßen Musikproduktion zwischen populärer Musik, elektronischer Musik, Jazz, Neuer Musik, audiovisueller Kunst und angrenzenden Disziplinen anziehen und ausbilden sowie die Entwicklung und Durchführung kreativer, innovativer, inter- und transdisziplinärer Projekte inner- und außerhalb der HfM Dresden fördern.
Das Aufgabenfeld der Professur umfasst unter anderem:
Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 4 (4) HSDAVO und beträgt bei einer künstlerischen Professur (50 %) in der Regel 10 Semesterwochenstunden. Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 SächsHSG.
Die Berufungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 59 SächsHSG. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich aktiv in der Selbstverwaltung und den Gremien der Hochschule zu engagieren.
Von internationalen Bewerbenden ist ein angemessenes Sprachniveau (B2) bis spätestens zwei Jahre nach Dienstantritt nachzuweisen.
Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe (vgl. § 71 Abs. 2 SächsHSG).
Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Kandidatinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
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