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Professur (W3) für Global Justice and International Law


Professur (W3) für Global Justice and International Law

An der Philosophischen Fakultät ist im Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Professur (W3) für Global Justice and International Law zu besetzen.

Aufgaben der Professur

Die Professur vertritt in Forschung und Lehre das Völkerrecht in seiner gesamten Breite unter besonderer Berücksichtigung von Fragen globaler Gerechtigkeit. Die Professur ist im Wesentlichen eingebunden in die interdisziplinären, teilweise englischsprachigen Bachelor- und Masterstudiengänge Internationale Beziehungen des Zentrums für Internationale Studien.

Im Hinblick auf die Interdisziplinarität der Studiengänge sind Forschungskooperationen mit dem Institut für Politikwissenschaft und der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften erwünscht. Zudem soll sich die Professur an Initiativen im Rahmen der Forschungsprofillinien der Philosophischen Fakultät beteiligen.

Die Professur wirkt an der weiteren Entwicklung der Bachelor- und Masterstudiengänge Internationale Beziehungen, der Studiengänge der Philosophischen Fakultät sowie der Einrichtung eines zukünftigen englischsprachigen LL.M. International Law and Global Justice innerhalb der Universitätsallianz EUTOPIA mit. Dies schließt die Entwicklung neuer, auch digitaler Lehr- und Lernformate ein.

Zu den Aufgaben der Professur gehört weiterhin die Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung, insbesondere in den Gremien des Zentrums für Internationale Studien, der Philosophischen Fakultät sowie der TUD.

Anforderungen an Ihr Profil

Wir suchen Sie (m/w/d) als engagierte Persönlichkeit, die wissenschaftlich im Völkerrecht ausgewiesen und vernetzt ist. Wir erwarten Ihre wissenschaftliche Auseinandersetzung mit globalen Transformationsprozessen, wie etwa Fragen globaler Gerechtigkeit in einer sich rapide ändernden Welt, der Regulierung neuer Technologien oder der Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und nachhaltiger Entwicklung.

Ihre fachliche Profilierung weisen Sie durch eine aktive, einschlägige, auch englischsprachige und idealerweise interdisziplinäre Publikationstätigkeit in einem oder mehreren der folgenden Gebiete nach:

  • Wirtschaftsvölkerrecht
  • Umweltvölkerrecht, Sustainability und Klimawandel
  • Entwicklungsvölkerrecht
  • Recht der Digitalisierung, z.B. im Bereich von Cybersecurity

Ihre Forschungsschwerpunkte sollen zudem anschlussfähig an die Entwicklungsstrategie des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften sein. Zudem setzen wir Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in den Forschungsschwerpunkten der Philosophischen Fakultät, in Verbundforschungsprojekten, der Forschungsstelle Vereinte Nationen sowie zu interdisziplinärer Forschung voraus. Wir wünschen uns zudem Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln.

Ihre Bereitschaft sowie Befähigung zur Durchführung von völkerrechtlichen Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache sind wie auch Ihr Verständnis für politik- und wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen und Methoden in interdisziplinären Lehrveranstaltungen erforderlich. Sie verfügen über ausgeprägte didaktische Kompetenz und umfangreiche eigenständige Lehrerfahrung, einschließlich der adressatengerechten Vermittlung komplexer Inhalte und können in diesem Sinne Lehrveranstaltungen wie

  • International Economic Law
  • International Environmental and Climate Change Law
  • International Humanitarian Law
  • International Human Rights Law
  • EU Law

anbieten. Erste Erfahrungen in der Entwicklung neuer Studienrichtungen sind wünschenswert. Wir setzen Ihre aktive Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung voraus.

Ihre eigenständige, reflektierte Arbeitsweise, strategisches Denken, Verantwortungsbewusstsein und die motivierende Leitung interdisziplinärer, diverser Teams runden Ihr Profil ab.

Wir setzen ein 1. Juristisches Staatsexamen, einen LL.M. oder vergleichbaren Abschluss sowie eine herausragende Promotion voraus.

Die Berufungsvoraussetzungen, die Dienstaufgaben und die dienstrechtliche Stellung richten sich nach §§ 59, 69, 71 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (HSDAVO). Die Professur kann in einem Beamten- oder Arbeitnehmerverhältnis besetzt werden.

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