E 9c TVöD
Teilzeit (19,5 pro Woche)
Unser Fachdienst "Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung" besteht zurzeit aus 32 Mitarbeiter*innen, die die organisations- und personalstrategische Ausrichtung der Kreisverwaltung gestalten. Zu unseren Aufgaben gehören u.a. das Personalmanagement, die Organisationsentwicklung/-beratung, das Projektmanagement, das Betriebliche Gesundheitsmanagement oder das Vorantreiben der Verwaltungsdigitalisierung.
Durchführung von Höher- und Herabgruppierungen sowie Beförderungen, Umsetzung von Arbeitszeitänderungs- oder Elternzeitanträgen etc.
Prüfung und Umsetzung personalrechtlicher Maßnahmen, wie z. B. Abmahnungen, Kündigungen etc.
eine abgeschlossene Ausbildung inkl. Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) oder
Kenntnisse im Recruiting und im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht
die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen
sicherer Arbeitsplatz
festes Monatsgehalt
moderne Büroausstattung
Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
Fort-/Weiterbildungsangebote
Firmenfitness/psych. flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
Kinder-/Pflegenotfallbetreuung
vorzugsweise über unser Online-Bewerbungsportal .
Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet und zum Bewerbungsprozess beantwortet Ihnen gern die Führungskraft Frau Wannick, Tel. Gleichstellung und Vielfalt liegen uns am Herzen und sind für uns eine Selbstverständlichkeit!
Menschen mit Schwerbehinderung werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Online-Bewerbung
Durchführung von Höher- und Herabgruppierungen sowie Beförderungen, Umsetzung von Arbeitszeitänderungs- oder Elternzeitanträgen etc.
Prüfung und Umsetzung personalrechtlicher Maßnahmen, wie z. B. Abmahnungen, Kündigungen etc.
Eine abgeschlossene Ausbildung inkl. Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) oder
Kenntnisse im Recruiting und im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht
Die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen