Die Medizinische Fakultät besetzt an der Urologischen Klinik voraussichtlich zum 01.10.2027 eine
W3-Professur für Urologie .
Aufgaben
Angemessene Vertretung des Fachgebiets Urologie in Forschung, Lehre und Krankenversorgung
Leitung der Urologischen Klinik des Uniklinikums Erlangen
Weiterentwicklung der bestehenden Schwerpunkte, insbesondere in den Bereichen Nierentransplantation, Uroonkologie und Kinderurologie
Aktive Mitwirkung an wissenschaftlichen Kooperationen mit Forschungsverbünden (u. a. BZKF, CCC WERA, NCT WERA und DZI), Sonderforschungsbereichen sowie Graduiertenkollegs der Medizinischen Fakultät, der Universität und den weiteren Einrichtungen des Uniklinikums und der FAU
Mitwirkung in den Studiengängen der Medizinischen Fakultät (u. a. Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin, Molecular Medicine, Medical Process Management, Logopädie, Hebammenwissenschaften, Medizintechnik und Integrated Immunology)
Lehrverpflichtung nach der Lehrverpflichtungsverordnung für die Bayerischen Universitäten (LUFV)
Anforderungen
Persönlichkeit mit mehrjähriger Leitungserfahrung im klinischen und wissenschaftlichen Bereich
Zielorientierte und mitarbeitendenorientierte Klinikleitung
Herausragende Leistungen in Forschung und Lehre, einschließlich einschlägiger Drittmitteleinwerbungen und international sichtbarer wissenschaftlicher Erfolge
Anerkennung in der Facharztweiterbildung Urologie
Ausgewiesene Expertise in der operativen Urologie, insbesondere in robotisch assistierten Verfahren
Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre
Einstellungsvoraussetzungen
Abgeschlossenes Hochschulstudium
Pädagogische Eignung
Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen
Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, nachgewiesen durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen (auch außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht)
Rahmenbedingungen
Die FAU besitzt das Berufungsrecht.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG).
Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
Es ist beabsichtigt, die mit der Professur zusammenhängenden Aufgaben der chefärztlichen Leitung der klinischen Einrichtung einschließlich des damit verbundenen Liquidationsrechts vertraglich zu regeln.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Professur ist grundsätzlich ein privatrechtliches Dienstverhältnis vorgesehen.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn bereits eine Liquidationsberechtigung aufgrund einer chefärztlichen Leitungsfunktion im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (C4 / W3) bestand.
Die FAU erwartet:
Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung
Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln
Hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden
Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung.
Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt.
Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.