Durchführung ambulanter Hilfen zur Erziehung, insbesondere:
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)
Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
Hilfe zur Selbsthilfe
Abwendung von 8a Fällen
Beratung, Begleitung und Unterstützung von Familien, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Förderung von Selbstständigkeit,
Alltagskompetenzen und sozialer Teilhabe
Ressourcenorientierte Arbeit im Lebensumfeld der Klient*innen
Kooperation mit Jugendämtern, Schulen und weiteren Netzwerkpartnern
Fachliche Dokumentation und Teilnahme an Hilfeplangesprächen