ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst eine leistungsgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen wie z. B. einer betrieblichen Altersvorsorge bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg die Anerkennung Ihrer beruflichen Erfahrungszeiten entsprechend den tariflichen Bestimmungen zu den Stufenlaufzeiten bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eine Stelle im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW einen Arbeitsplatz in einer modernen und bürgerorientierten Verwaltung fachliche und persönliche Weiterbildungsangebote, auch im Rahmen eines umfangreichen internen Fort- und Weiterbildungsprogramms flexible Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung weitere Leistungen, wie z. B. einen bedeutenden ÖPNV-Fahrtkostenzuschuss (bis zu 80 % des Fahrkartenpreises), die Möglichkeit eines Job-Rades auf Leasingbasis, Betriebssport im Sportpark 1861 sowie Unterstützung bei der Wohnungssuche. Leitung der Abteilung Verkehr/Bußgeld mit Führungsverantwortung für 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bearbeitung von Straßenverkehrsangelegenheiten Koordinierung des Einsatzes für den städtischen Vollzugsdienst Bearbeitung herausgehobener Fälle des Ordnungswidrigkeitenrechts Budgetverwaltung und Budgetkontrolle für die Abteilung Übernahme des Notfalltelefons des Ordnungsamtes. ein abgeschlossenes Studium zum Bachelor of Arts – „Public Management“ (m/w/d) oder eine vergleichbare Qualifikation möglichst fundierte Kenntnisse in den Bereichen Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und sichere Umgangsformen, auch in konfliktträchtigen Aufgabenbereichen serviceorientiertes Handeln und gleichzeitig Durchsetzungsstärke möglichst Erfahrung in der Mitarbeiterführung sowie eine engagierte, selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise einen PKW-Führerschein.