- Gestaltung und Durchführung von Erörterungsterminen als Verfahrensleiter/-in
- Erarbeitung von Planfeststellungsbeschlüssen unterschiedlicher Vorhabenträger
- Prüfung eingehender Anträge auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit
- Beratung potentieller Antragsteller
- Prozessführung und Prozessvertretung vor dem OVG Niedersachsen und dem Bundesverwaltungsgericht
Änderungen des Aufgabenzuschnitts sowie evtl. Konkretisierungen können sich im künftigen Arbeitsprozess ergeben und bleiben vorbehalten.
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