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Umweltingenieur*in (w/m/d) in der unteren Naturschutzbehörde (Teilzeit)


Ihr neuer Job mit Sinn und Verantwortung im Arten- und Biotopschutz!Sie verfügen über fundierte Artenkenntnisse, ein tiefes Verständnis für Naturschutzrecht und haben Freude daran, komplexe ökologische Fragestellungen fachlich aufzubereiten? Zudem beraten Sie gern unterschiedliche Zielgruppen und möchten den Arten- und Biotopschutz im Kreis Minden Lübbecke aktiv weiterentwickeln? Dann bringen Sie Ihre Expertise ein, als Umweltingenieur*in in der unteren Naturschutzbehörde (Teilzeit 50%)

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Ihre Benefits
Sinnstiftende Tätigkeit: Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz von wertvollen Arten und stärken die Lebensräume im Kreisgebiet
Sicherer Arbeitsplatz: Profitieren Sie von langfristiger Jobsicherheit mit einem krisensicheren Arbeitsplatz
Planbare Arbeitszeiten: Geregelte Arbeitszeiten für eine gesunde Work-Life-Balance.
Attraktive Vergütung & Zulagen: Eingruppierung nach EG 12 TVöD bzw. A 12 LBesG NRW.
Team & Kollegialität: Arbeiten Sie in einem fachlich starken, engagierten Team im Naturschutz

Ihre Hauptaufgaben
Sie arbeiten europa-, bundes- und landesrechtliche Vorgaben des Naturschutzes fachlich auf und setzen diese für den Kreis Minden-Lübbecke (§§ 37ff. BNatSchG) um.
Sie beraten Kolleg*innen, Kommunen, Landnutzer*innen, Interessensvertretungen und die Öffentlichkeit zu wechselnden Themen des Arten- und Biotopschutzes (z. B. heimische & invasive Arten, Biodiversität, Tierhaltung etc.).
Sie sind zentrale Ansprechperson für den ehrenamtlichen Naturschutz bei speziellen Artenschutzfragen (Insb. Amphibien, Wolf, Stechimmen/Imkerei, Vogelschutz, Ackerwildkrautschutz).
Sie tauschen sich fachlich mit übergeordneten Behörden (Bezirksregierung Detmold, LANUV) sowie regionalen Naturschutzverbänden und -vereinen aus.
Sie setzen das Biotopmanagement in Naturschutz- und Natura 2000 Gebieten um und begleiten die Biologische Station Minden Lübbecke fachlich und verwaltungsseitig in vertraglich betreuten Schutzgebieten. xtyydxe

Ihr Profil:
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Biologie, Landschaftsökologie, Landespflege oder einer vergleichbaren Fachrichtung mit Schwerpunkt Ökologie/Naturschutz (Diplom (FH) Bachelor oder Master)
Sie besitzen fundierte Artenkenntnisse (Fauna & Flora), insbesondere zu regional vorkommenden Arten der FFH Anhänge II/IV sowie der Vogelschutzrichtlinie Anhang I und über gute Kenntnisse der einschlägigen Rechtsnormen (BNatSchG, LNatSchG NRW, Natura 2000 Richtlinien, BundesartenschutzVO) sowie grundlegende Kenntnisse der gem. § 37 (2) BNatSchG unberührten Vorschriften (Pflanzenschutz-, Tierschutz-, Seuchenrecht sowie Forst-, Jagd- und Fischereirecht)
Die fachlichen Kenntnisse sind durch den Studienabschluss, einschlägige mehrjährige Berufserfahrung oder geeignete Fort- und Weiterbildungsnachweise zu belegen.
Fahrerlaubnis Klasse B

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