Sachverständigen für Biometrie / Gesichtserkennung (Anthr...
Im Hessischen Landeskriminalamt in der Abteilung 6 – Kriminalwissenschaftliches und –technisches Institut – ist im Fachbereich 643 – Bildtechnik – zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer / eines Sachverständigen für Biometrie / Gesichtserkennung
unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
• Analyse und Aufbereitung von Video- und Bildmaterial aus unterschiedlichen Quellen
• eigenständige Durchführung und Verifikation von biometrischen Recherchen im Gesichtserkennungssystem ()
• Identifizierung von Personen anhand von Lichtbildern
• Dokumentation der Untersuchungsergebnisse mit dem Ziel der Erstellung von Behördengutachten und deren Vertretung vor Gericht
Anforderungen:
• abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium im Bereich Biologie, Anthropologie, Forensic Science oder vergleichbar
• Kenntnisse von der Anatomie des menschlichen Gesichts
• Bereitschaft zur Weiterbildung zur / zum Sachverständigen für Lichtbildvergleiche in einem mehrjährigen Prozess, der teilweise mit mehrwöchigen Lehrgängen außerhalb des verbunden ist
• Kenntnisse und Erfahrung in digitaler Bildbearbeitung (z. B. Optimierung von Bildern bei Gewaltstraftaten)
• Fähigkeit, Proportionen und Details in Gesichtern zu erkennen
• Leistungsbereitschaft und soziale Kompetenz, Teamfähigkeit sowie Fähigkeit zur Selbstkritik
• Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
• sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift; praktische Erfahrungen im Umgang mit einschlägigen Vortrags- und Präsentationstechniken
• sicheres Auftreten im Hinblick auf die Gutachtenvertretung vor Gericht
• Bereitschaft, bei polizeilichen Sonderlagen ggfs. Dienst außerhalb der Regelarbeitszeit zu leisten.
Insgesamt dauert die Ausbildung zur / zum Sachverständigen ca. vier Jahre. In dieser Zeit sind neben der praktischen Einarbeitung in die Materie auch Speziallehrgänge und eine Hospitation zu absolvieren. Dies schließt wiederholte, zum Teil mehrwöchige Aufenthalte (Abordnungen) beim Bundeskriminalamt ein.
Als Ansprechpartner für Rückfragen fachlicher Art steht Herr Kürpiers unter der Tel.: 0611/83-64303 Verfügung. Für Fragen rund um Ihre Bewerbung kontaktieren Sie bitte das Einstellungsmanagement unter den Tel.-Nr. 0611/83-2318 oder -2319.
Teilzeitbeschäftigung ist aufgrund der umfänglichen Einarbeitung und Qualifizierung grundsätzlich erst nach abgeschlossener Einarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Bewerbungen von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, sind besonders erwünscht.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgegebene Tätigkeit förderlich sind.
Dem Hessischen Landeskriminalamt wurde aufgrund der Sicherheit des Arbeitsplatzes und einer wertschätzenden Behördenkultur das Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ vom verliehen.
Für die Beschäftigten des Landes Hessen besteht, zunächst bis Ende 2018, die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Hessen.
Vollständige Bewerbungsunterlagen sind unter Angabe der Kennziffer A 39 / 2018 bis zum 26. September 2018 per Mail an bewerbung@hlka.de zu senden.
einer / eines Sachverständigen für Biometrie / Gesichtserkennung
unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
• Analyse und Aufbereitung von Video- und Bildmaterial aus unterschiedlichen Quellen
• eigenständige Durchführung und Verifikation von biometrischen Recherchen im Gesichtserkennungssystem ()
• Identifizierung von Personen anhand von Lichtbildern
• Dokumentation der Untersuchungsergebnisse mit dem Ziel der Erstellung von Behördengutachten und deren Vertretung vor Gericht
Anforderungen:
• abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium im Bereich Biologie, Anthropologie, Forensic Science oder vergleichbar
• Kenntnisse von der Anatomie des menschlichen Gesichts
• Bereitschaft zur Weiterbildung zur / zum Sachverständigen für Lichtbildvergleiche in einem mehrjährigen Prozess, der teilweise mit mehrwöchigen Lehrgängen außerhalb des verbunden ist
• Kenntnisse und Erfahrung in digitaler Bildbearbeitung (z. B. Optimierung von Bildern bei Gewaltstraftaten)
• Fähigkeit, Proportionen und Details in Gesichtern zu erkennen
• Leistungsbereitschaft und soziale Kompetenz, Teamfähigkeit sowie Fähigkeit zur Selbstkritik
• Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
• sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift; praktische Erfahrungen im Umgang mit einschlägigen Vortrags- und Präsentationstechniken
• sicheres Auftreten im Hinblick auf die Gutachtenvertretung vor Gericht
• Bereitschaft, bei polizeilichen Sonderlagen ggfs. Dienst außerhalb der Regelarbeitszeit zu leisten.
Insgesamt dauert die Ausbildung zur / zum Sachverständigen ca. vier Jahre. In dieser Zeit sind neben der praktischen Einarbeitung in die Materie auch Speziallehrgänge und eine Hospitation zu absolvieren. Dies schließt wiederholte, zum Teil mehrwöchige Aufenthalte (Abordnungen) beim Bundeskriminalamt ein.
Als Ansprechpartner für Rückfragen fachlicher Art steht Herr Kürpiers unter der Tel.: 0611/83-64303 Verfügung. Für Fragen rund um Ihre Bewerbung kontaktieren Sie bitte das Einstellungsmanagement unter den Tel.-Nr. 0611/83-2318 oder -2319.
Teilzeitbeschäftigung ist aufgrund der umfänglichen Einarbeitung und Qualifizierung grundsätzlich erst nach abgeschlossener Einarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet. Bewerbungen von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, sind besonders erwünscht.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgegebene Tätigkeit förderlich sind.
Dem Hessischen Landeskriminalamt wurde aufgrund der Sicherheit des Arbeitsplatzes und einer wertschätzenden Behördenkultur das Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ vom verliehen.
Für die Beschäftigten des Landes Hessen besteht, zunächst bis Ende 2018, die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Hessen.
Vollständige Bewerbungsunterlagen sind unter Angabe der Kennziffer A 39 / 2018 bis zum 26. September 2018 per Mail an bewerbung@hlka.de zu senden.
Sachverständigen für Biometrie / Gesichtserkennung (Anthr...
2025-05-06 - 2025-06-16
Rekrutierung Organisation: via Global Recruitment
Vertrag: Permanent
Industrie:
2025-05-06 - 2025-06-16
Rekrutierung Organisation: via Global Recruitment
Vertrag: Permanent
Industrie:
Durchschnittsgehalt: 2000
Währung: EUR
Adresse:
Währung: EUR
Adresse:
Land: Deutschland
Postleitzahl:
Web: www.globalrecruitment.info
Telefon: +32 493 78 60 54
Postleitzahl:
Web: www.globalrecruitment.info
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